Sportboot-Verleih Hameln

Sportbootverleih Hameln

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Bootsvermietung/Charter

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Kunden, im Folgenden als „Mieter“ bezeichnet, und der Firma „Sportboot- Verleih Hameln“, im Folgenden als „Vermieter“ bezeichnet, über ein Boot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter die Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.
Abbildungen sind unverbindlich und können vom Original abweichen. Änderungen vorbehalten.

1. Vertragsabschluss
Mit dem Absenden des Buchungsformulars im Internet unterbreitet der Mieter dem Vermieter ein verbindliches Vertragsangebot. Der Vermieter kann dieses Angebot ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Ein rechtsgültiger Vertrag und somit eine Annahme des angebotenen Vertrages durch den Vermieter, kommt erst mit dem Senden einer Buchungsbestätigung durch den Vermieter an den Mieter zustande.
Stellt der Mieter eine Anfrage per E-Mail oder telefonisch, so unterbreitet der Vermieter ihm ein Vertragsangebot, welches der Mieter bestätigen muss.
Durch Bestätigung des Angebotes nimmt der Mieter den Vertrag an. Der Vermieter muss diesen Vertrag durch eine Buchungsbestätigung für rechtsgültig erklären.
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 48 Stunden vor Charterantritt) wird der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter vor Ort, jedoch vor der Übergabe des Bootes, geschlossen.

2. Stornierung/Vertragsrücktritt
Vor der Vertragsannahme durch den Vermieter haben beide Seiten das Recht, ohne Bekanntgabe eines Grundes, ihr Vertragsangebot zurückzuziehen.
Bei Vertragsabschluss verzichtet der Mieter ausdrücklich auf das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht.
Nach Vertragsabschluss wird im Falle einer Stornierung durch den Mieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30% der Chartergebühr in Rechnung gestellt, wenn das Boot nicht weitervermietet werden kann. Die Stornogebühren fallen nicht an, wenn ein neuer Chartertermin für die aktuelle Saison vereinbart wird. In diesem Fall werden bereits gezahlte Chartergebühren als Guthaben geführt und bei dem nächsten Charter verrechnet. Sollte der Vermieter durch besondere Umstände (siehe 3. Unverfügbarkeit) zum Vertragsrücktritt gezwungen werden, so erhält der Mieter alle bis dahin geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück.

3. Unverfügbarkeit
Wenn der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist das Boot zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in Notfällen sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder ähnlichem.

4. Haftung
Die Charterboote sind alle gegen Haftpflichtschäden versichert. Schäden, die vom Mieter verursacht wurden und nicht vollständig durch die bestehende Haftpflichtversicherung gedeckt sind, hat der Mieter dem Vermieter zu ersetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass Schäden, die durch den Mieter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden, aufgrund der bestehenden Versicherungsbedingungen, auch direkt von der Versicherungsgesellschaft beim Mieter regressiert werden können.
Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution vom Vermieter zu verlangen. Die Höhe der Kaution wird im Mietvertrag festgehalten.
Die Kaution muss vor Fahrtantritt in bar hinterlegt werden. Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, müssen in voller Höhe durch den Mieter getragen werden, auch wenn eine niedrigere Kaution hinterlegt wurde.
Sollte der Mieter einen Schaden verursachen, der die Weiternutzung des Bootes unmöglich macht, bleibt es dem Vermieter überlassen, die Charterausfallkosten beim Mieter geltend zu machen. Es wird empfohlen eine entsprechende Skipperhaftpflicht und/oder Charterkautionsversicherung abzuschließen. Der Mieter verpflichtet sich das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Er haftet dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seiner Einrichtung, sondern auch für den Verlust. Den durch starke Beschädigung oder Verlust des Bootes entstehenden Folgeschaden (Verlust der Chartereinnahmen) kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die gesamte Kaution zu behalten, um die Kosten einer Reparatur des Bootes zu decken. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haftet der Mieter.
Auftretende Mängel am Boot sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden.
Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vermieter noch eine Kürzung der Chartergebühr oder einen Vertragsrücktritt. Der Verlust der Charterzeit in Folge einer Havarie oder eines Unfalls, der während der Vermietung vorfällt, kann, unabhängig von der Ursache, nicht der Grund einer ganzen oder teilweisen Rückzahlung sein.
Falls während der Fahrt ein technisches Problem auftritt, informieren Sie uns bitte umgehend unter der bekannten Rufnummer. Bei selbstverschuldeten Schäden werden die Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.
Im Falle einer Havarie oder bei schwerwiegenden Personenschäden ist grundsätzlich zusätzlich die Polizei unter der Rufnummer 110 zu verständigen.
Der Mieter mit seinen Begleitern nutzen das Boot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung des Bootes, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen.
Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder für Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder dessen Begleitern ausgeschlossen.
Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vermieter keine Gewähr.

5. Übergabe/Rücknahme des Bootes
Die Übergabe kann sich durch technische und logistische Abläufe verzögern und gibt keinen Anspruch und kein Recht, das Boot nach eigenem Ermessen länger zu nutzen. Der Mieter erhält während der Übergabe eine Einweisung in die Funktion des Bootes und dessen Benutzung sowie in die Begebenheiten des Gewässers und in die wichtigsten Schifffahrtsregeln und Zeichen (Grundregeln für Bootsfahrer) Der Mieter ist für die Einhaltung der Verkehrsregeln und Bestimmungen verantwortlich. Die Zeit der Einweisung ist kein Teil der Charterzeit.
Biminis / Verdecke, die eigenständig abgebaut werden, müssen vor Rückgabe des Bootes wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden, anderenfalls ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter den Aufbau in Rechnung zu stellen.
Mieter und Vermieter prüfen das Boot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter auf Schäden aufmerksam zu machen, welche von diesem übersehen wurden. Sollte es während der Fahrt zu Schäden kommen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren.
Bei Rücknahme prüft der Vermieter das Boot erneut. Er ist berechtigt, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden, wie unter „4. Haftung“ beschrieben, zu berechnen. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so können diese auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Vermieter den Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt hat.
Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht.

6. Anforderungen an den Fahrer
Der Mieter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei der Einweisung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Der Fahrer muss körperlich und geistig in der Lage sein ein Sportboot zu führen.
Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen, amtlichen Sportbootführerscheins sein.
Ausnahme: Für Fahrzeuge bis 15 PS ist kein Sportbootführerschein erforderlich.
Für den Fahrer gilt ein absolutes Alkoholverbot.
Sollte keiner der an Bord befindlichen Personen alle Anforderungen erfüllen, darf die Fahrt nicht angetreten werden.

7. Bestimmungen zur Fahrt
Die Boote sind nur bei Tageslicht (Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang) und sicherer Wetterprognose zu benutzen.
Das Gebiet der Fahrt ist in einer an Bord befindlichen Karte eingezeichnet und darf nicht verlassen werden.
Auf allen Booten gilt ein absolutes Rauchverbot. Es sind die Vorschriften der Schifffahrt einzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Anweisungen, die durch den Vermieter während der Einweisung in das Sportboot sowie in das Gewässer gegeben worden sind, zu halten.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Hierfür können auch eigene Westen verwendet werden, die den behördlichen Anforderungen entsprechen.
Das Boot ist mit allen vorgeschriebenen Rettungsmitteln ausgestattet (Erste-Hilfe-Koffer, Feuerlöscher und automatische Rettungswesten), diese sind nur im Notfall zu benutzen. Bei unsachgemäßer Nutzung wird der Preis für die Neubeschaffung vom Mieter getragen.
Das Anlegen an öffentlichen Fähranlegern auf der Weser sowie das Befahren von Hafenanlagen und Sportboothäfen ist strengstens untersagt. Kosten, die durch die Nichteinhaltung entstehen, sind vom Mieter zu tragen.
Baden vom Boot aus erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte testen Sie den Wiedereinstieg in das Boot über die Badeleiter. Die Badeleiter darf zeitgleich nur von einer Person genutzt werden.
Eltern / andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer / der zu beaufsichtigenden Kinder verantwortlich.
Für Verschmutzungen von Wasser und Umwelt durch den Mieter ist dieser auch selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle müssen mitgenommen und entsorgt werden. Entsprechende Mülltüten sind ausreichend im Boot vorhanden.
Den Anweisungen des Vermieters bzw. dessen Personal ist Folge zu leisten.

8. Treibstoff
Der Treibstoff ist im Charterpreis enthalten. Das Boot wird vollgetankt übergeben. Bei Rückgabe wird der verbrauchte Treibstoff vom Vermieter aufgetankt.

9. Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren stimmen sie bitte vor der Buchung mit uns ab.

10. Endreinigung
Das Boot wird in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben und muss in einem einwandfreien Zustand zurückgegeben werden.
Im Falle grober Verschmutzung, wie zum Beispiel Schlamm an Boot/Deck, Anker oder verschmutzten Leinen, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter eine Endreinigungsgebühr in Rechnung zu stellen.
An Bord müssen Bordschuhe oder weiche Turnschuhe mit heller Sohle getragen werden.
Abweichendes Schuhwerk muss vom Vermieter genehmigt werden.

11. Gerichtsstand und Gültigkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hameln. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.